DIE HÄRTEFALLREGELUNG FÜR ZAHNERSATZ

 

Werden Sie durch die Eigenbeteiligung für Zahnersatz finanziell unzumutbar belastet, besteht eventuell ein Anspruch auf eine höhere Beteiligung (bis zur vollständigen Übernahme der Kosten) der Krankenkasse an die Kosten für Zahnersatz.

Die Härtefallregelung für Zahnersatz gilt ab 2005 auf Basis der neuen Festzuschussregelung.
Gesetzlich Versicherte, die Zahnersatz benötigen und über ein geringes Einkommen verfügen, erhalten von ihrer Krankenkasse ab 2006 einen Betrag bis zur Höhe der tatsächlich für die Regelversorgung entstandenen Kosten, so dass sie die Regelversorgung kostenfrei erhalten.

Als geringes Einkommen gelten für das Jahr 2006 monatliche Bruttoeinnahmen bis 980 Euro für Alleinstehende. Für Versicherte mit einem Angehörigen gelten 1.347,50 Euro und für jeden weiteren Angehörigen kommen zusätzlich 245 Euro hinzu. Alle Versicherten können mit der gleitenden Härtefallregelung Anspruch auf einen erhöhten Festzschuss haben. Dieser hängt von der Einkommenshöhe ab.

 

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