Für eine Brücke
brauchen Sie je nach Umfang und Art der Brücke 2 bis 4 Termine.
Der erste Termin ist immer für die so genannte Präparation
vorgesehen. Das Bedeutet abschleifen der Zähne, Entfernung der
alten Kronen falls vorhanden, Erstellung der Abformungen, Herstellen
von provisorische Kronen oder Brücken aus Kunststoff. Dieser
Termin dauert je nach Umfang der Brücke zwischen
1 und 3
Stunden.
Der zweiten Termin findet ca. 7-10 Tage später und
ist für die Gerüstanprobe vorgesehen. Metallkeramische
Brücken enthalten ein Metallkern sog. Gerüst.
Es ist
empfehlenswert dieses Gerüst vor der Verblendung mit
Keramikmasse im Mund anzuprobieren. Hier wird die Passung überprüft
und kleine Korrekturen gemacht. Dieser Termin dauert in der Regel ca.
15 Minuten. Bei Brücken die aus 3 oder 4 Elemente bestehen oder
bei teil- oder unverblendete Brücken (komplett aus Metall oder
mit 1 oder 2 Verblendungen) kann häufig auf diese Anprobe
verzichtet werden.
Der dritte Termin erfolgt nach 7 bis 10 Tage
und ist für die Eingliederung vorgesehen. Die Brücke ist
fertig und wird im Mund eingesetzt allerdings noch
nicht fest.
Das heißt dass wir die Brücke erst mit einem weichen
Zement einsetzen. Das erlaubt die Brücke sich noch zu legen.
Ebenfalls kann die Brücke
bei Nichtgefallen wieder entfernt
werden und zurück ins Labor zur Korrektur geschickt werden. Die
Brücke bleibt ca. 2 bis 3 Wochen so provisorisch geklebt in
Mund. In diesem Zeitraum kann sie voll belastet werden. Nach diese
Eingewöhnungsphase wird die Brücke endlich in der vierten
Termin festgeklebt.
Für eine oder
mehrere Kronen brauchen Sie in der Regel 2 Termine. In der ersten
Sitzung werden die Zähne für die Aufnahme von Kronen
präpariert.
Das heißt, Abschleifen, Entfernung der
alten Kronen falls vorhanden, Herstellung der provisorischen Kronen,
Abdrücke. Dieser Termin dauert je nach
Anzahl der Kronen
zwischen 1 und 3 Stunden. In der zweiten Termin, nach ca. 7 bis 10
Tagen werden die Kronen festgeklebt. Danach sind die Kronen
nicht
mehr zu entfernen. Dieser Termin dauert ca. 10 bis 30 Minuten.
Manchmal werden die Kronen auch provisorisch eingesetzt was noch eine
zusätzliche Sitzung erforderlich macht.
Provisorische Kronen
oder Brücken genannt auch Provisorien dienen zur Schutz des
Zahnes nach dessen Präparation (Abschleifen). Durch Abtrag von
Zahnsubstanz bleibt der Zahn ungeschützt gegen Temperaturreize
was zur Schmerzen führen kann. Ebenfalls erlauben die
Provisorien die Kaufunktion
sowie verdecken die Zahnlücken
bis die endgültige Versorgung fertig ist.
In der Regel nicht.
Jeder Mensch reagiert aber anders und das kann dazu führen dass
nach Abschleifen die Zähne etwas bei kalt oder heiß
überempfindlich reagieren können. Was noch Schmerzen
bereiten kann ist das Zahnfleisch. Während der Präparation
wird das Zahnfleisch rund um den Zahn verletzt und
das kann dazu
führen dass Sie noch einige Tagen Schmerzen haben. Sollte dies
der Fall sein, rufen Sie uns bitte an oder kommen Sie vorbei. Wir
werden
die Zahnoberflächen versiegeln oder Ihnen geeignete
Schmerztabletten verschreiben.
Nobody is perfect.
Auch wenn das selten der Fall ist kann in der Tat vorkommen dass der
Zahnersatz nicht von Anfang an richtig passt. Jedes Stück
Zahnersatz was Sie bekommen ist ein Unikat und eine
Sonderanfertigung. Bis Sie eine Krone im Mund bekommen, werden
zahlreiche Schritte notwendig : Präparation, Abdruck,
Bissregistrierung, Modellherstellung, Einartikulieren, modellieren,
Einbetten, ausgießen, ausbetten, sandstrahlen,
ausarbeiten,
auftragen von Keramik in mehreren Schichten,
Rohbrand, Glanzbrand, ausarbeiten, polieren, anpassen, versenden. Die
Ursache für den Misserfolg kann
in jeder einzelnen von
diesen Schritten liegen. Selbstverständlich wird der fehlerhafte
Zahnersatz korrigiert oder sogar neu gemacht.
Am aller erste Stelle steht die Untersuchung. Sie werden gründlich Untersucht, die Zähne werden auf Vitalität ( lebt der Zahn noch oder ist er schon tot?) geprüft, Röntgenaufnahmen werden angefertigt, eventuell bei Bedarf machen wir Situations- oder Studienmodelle.. Danach kommt die Planung. Zusammen mit Ihnen besprechen wir die Alternativen (festsitzender, herausnehmbarer Zahnersatz, Implantate, Materiale etc.), den Zeitrahmen sowie die anfallenden Kosten. Wenn Sie sich für eine Versorgung entschieden haben, erstellen wir für Sie einen Heil- und Kostenplan und reichen ihn auf Wunsch zur Festlegung der Festzuschüsse an die Krankenkasse oder direkt an Sie weiter. Wenn die Kostenfrage geklärt ist, und Sie grünes Licht dafür geben, machen Wir die Termine für die Behandlung.
Selbstverständlich bekommen Sie immer noch von Ihre Kasse ein Festzuschuss dessen Höhe sich nach Art der Versorgung sowie nach der Bonusregelung sich richtet. Bei Privatpatienten hängt die Höhe der Erstattung von der vertraglichen Vereinbarungen und kann stark variieren. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich auch Privatpatienten vor der Behandlung den Kostenvoranschlag der Versicherung vorzulegen.
Nein, der Heil- und Kostenplan ist unverbindlich und verpflichtet Sie zu gar nichts. Sie müssen die Leistungen nicht machen wenn Sie das nicht möchten.
Ein Heil- und
Kostenplan ist 6 Monate nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse
gültig. Nach Ablauf der 6 Monaten kann der Heil- und Kostenplan
der Krankenkasse noch einmal für die Verlängerung
vorgelegt werden. In diesem Fall ist allerdings eine Neuausstellung
zu empfehlen da in der Zwischenzeit könnten sich die Punktwerte
geändert haben.
Ab Datum der Genehmigung durch die Krankenkasse ist der Plan noch 6 Monate gültig. Danach muss u.U. verlängert oder wieder ausgestellt werden.
In der Regel für
Sie Zeitverlust und Verzögerung und für die Krankenkasse
Mehrkosten. Die Krankenkasse schaltet die MDK (Medizinische Dienst
der Krankenversicherung) ein und diese stellt Ihre Planung für
Zahnersatz zur Begutachtung an einer beratenden Zahnarzt der MDK.
Dieser kann Sie wiederum zur Untersuchung in seiner Praxis bestellen.
Dieser Termin müssen Sie unbedingt wahrnehmen. Der beratende
Zahnarzt erstellt dann eine Empfehlung aufgrund dessen Ihre
Krankenkasse den Heil-und Kostenplan bewilligt oder ablehnt.