FAQ Fragen und Antworten

  1. Wie viele Termine brauche ich für eine Brücke?

  2. Wie viele Termine brauche ich für eine oder mehrere Kronen?

  3. Was sind die Provisorien?

  4. Bekomme ich Schmerzen nach Abschleifen?

  5. Was passiert wenn meine Kronen auf Anhieb nicht passen?

  6. Wie ist der Ablauf bei Zahnersatz?

  7. Bezahlt die Kasse noch etwas?

  8. Ist der Heil- und Kostenplan für mich bindend?

  9. Mein Heil- und Kostenplan ist abgelaufen – was nun?

  10. Wie lange ist der Heil- und Kostenplan gültig ?

  11. Ich muss zum Gutachter. Was bedeutet das für mich?


1. Wie viele Termine brauche ich für eine Brücke?

Für eine Brücke brauchen Sie je nach Umfang und Art der Brücke 2 bis 4 Termine.
Der erste Termin ist immer für die so genannte Präparation vorgesehen. Das Bedeutet abschleifen der Zähne, Entfernung der alten Kronen falls vorhanden, Erstellung der Abformungen, Herstellen von provisorische Kronen oder Brücken aus Kunststoff. Dieser Termin dauert je nach Umfang der Brücke zwischen
1 und 3 Stunden.
Der zweiten Termin findet ca. 7-10 Tage später und ist für die Gerüstanprobe vorgesehen. Metallkeramische Brücken enthalten ein Metallkern sog. Gerüst.
Es ist empfehlenswert dieses Gerüst vor der Verblendung mit Keramikmasse im Mund anzuprobieren. Hier wird die Passung überprüft und kleine Korrekturen gemacht. Dieser Termin dauert in der Regel ca. 15 Minuten. Bei Brücken die aus 3 oder 4 Elemente bestehen oder bei teil- oder unverblendete Brücken (komplett aus Metall oder mit 1 oder 2 Verblendungen) kann häufig auf diese Anprobe verzichtet werden.
Der dritte Termin erfolgt nach 7 bis 10 Tage und ist für die Eingliederung vorgesehen. Die Brücke ist fertig und wird im Mund eingesetzt allerdings noch
nicht fest. Das heißt dass wir die Brücke erst mit einem weichen Zement einsetzen. Das erlaubt die Brücke sich noch zu legen. Ebenfalls kann die Brücke
bei Nichtgefallen wieder entfernt werden und zurück ins Labor zur Korrektur geschickt werden. Die Brücke bleibt ca. 2 bis 3 Wochen so provisorisch geklebt in Mund. In diesem Zeitraum kann sie voll belastet werden. Nach diese Eingewöhnungsphase wird die Brücke endlich in der vierten Termin festgeklebt.

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2. Wie viele Termine brauche ich für eine oder mehrere Kronen?

Für eine oder mehrere Kronen brauchen Sie in der Regel 2 Termine. In der ersten Sitzung werden die Zähne für die Aufnahme von Kronen präpariert.
Das heißt, Abschleifen, Entfernung der alten Kronen falls vorhanden, Herstellung der provisorischen Kronen, Abdrücke. Dieser Termin dauert je nach
Anzahl der Kronen zwischen 1 und 3 Stunden. In der zweiten Termin, nach ca. 7 bis 10 Tagen werden die Kronen festgeklebt. Danach sind die Kronen
nicht mehr zu entfernen. Dieser Termin dauert ca. 10 bis 30 Minuten. Manchmal werden die Kronen auch provisorisch eingesetzt was noch eine zusätzliche Sitzung erforderlich macht.

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3. Was sind die Provisorien?

Provisorische Kronen oder Brücken genannt auch Provisorien dienen zur Schutz des Zahnes nach dessen Präparation (Abschleifen). Durch Abtrag von Zahnsubstanz bleibt der Zahn ungeschützt gegen Temperaturreize was zur Schmerzen führen kann. Ebenfalls erlauben die Provisorien die Kaufunktion
sowie verdecken die Zahnlücken bis die endgültige Versorgung fertig ist.

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4. Bekomme ich Schmerzen nach Abschleifen ?

In der Regel nicht. Jeder Mensch reagiert aber anders und das kann dazu führen dass nach Abschleifen die Zähne etwas bei kalt oder heiß überempfindlich reagieren können. Was noch Schmerzen bereiten kann ist das Zahnfleisch. Während der Präparation wird das Zahnfleisch rund um den Zahn verletzt und
das kann dazu führen dass Sie noch einige Tagen Schmerzen haben. Sollte dies der Fall sein, rufen Sie uns bitte an oder kommen Sie vorbei. Wir werden
die Zahnoberflächen versiegeln oder Ihnen geeignete Schmerztabletten verschreiben.

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5. Was passiert wenn meine Kronen au Anhieb nicht passen?

Nobody is perfect. Auch wenn das selten der Fall ist kann in der Tat vorkommen dass der Zahnersatz nicht von Anfang an richtig passt. Jedes Stück Zahnersatz was Sie bekommen ist ein Unikat und eine Sonderanfertigung. Bis Sie eine Krone im Mund bekommen, werden zahlreiche Schritte notwendig : Präparation, Abdruck, Bissregistrierung, Modellherstellung, Einartikulieren, modellieren, Einbetten, ausgießen, ausbetten, sandstrahlen, ausarbeiten,
auftragen von Keramik in mehreren Schichten, Rohbrand, Glanzbrand, ausarbeiten, polieren, anpassen, versenden. Die Ursache für den Misserfolg kann
in jeder einzelnen von diesen Schritten liegen. Selbstverständlich wird der fehlerhafte Zahnersatz korrigiert oder sogar neu gemacht.

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6. Wie ist der Ablauf bei Zahnersatz?

Am aller erste Stelle steht die Untersuchung. Sie werden gründlich Untersucht, die Zähne werden auf Vitalität ( lebt der Zahn noch oder ist er schon tot?) geprüft, Röntgenaufnahmen werden angefertigt, eventuell bei Bedarf machen wir Situations- oder Studienmodelle.. Danach kommt die Planung. Zusammen mit Ihnen besprechen wir die Alternativen (festsitzender, herausnehmbarer Zahnersatz, Implantate, Materiale etc.), den Zeitrahmen sowie die anfallenden Kosten. Wenn Sie sich für eine Versorgung entschieden haben, erstellen wir für Sie einen Heil- und Kostenplan und reichen ihn auf Wunsch zur Festlegung der Festzuschüsse an die Krankenkasse oder direkt an Sie weiter. Wenn die Kostenfrage geklärt ist, und Sie grünes Licht dafür geben, machen Wir die Termine für die Behandlung.

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7. Bezahlt die Kasse noch etwas?

Selbstverständlich bekommen Sie immer noch von Ihre Kasse ein Festzuschuss dessen Höhe sich nach Art der Versorgung sowie nach der Bonusregelung sich richtet. Bei Privatpatienten hängt die Höhe der Erstattung von der vertraglichen Vereinbarungen und kann stark variieren. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich auch Privatpatienten vor der Behandlung den Kostenvoranschlag der Versicherung vorzulegen.

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8. Ist der Heil- und Kostenplan für mich bindend?

Nein, der Heil- und Kostenplan ist unverbindlich und verpflichtet Sie zu gar nichts. Sie müssen die Leistungen nicht machen wenn Sie das nicht möchten.

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9. Mein Heil- und Kostenplan ist abgelaufen – was nun?

Ein Heil- und Kostenplan ist 6 Monate nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse gültig. Nach Ablauf der 6 Monaten kann der Heil- und Kostenplan
der Krankenkasse noch einmal für die Verlängerung vorgelegt werden. In diesem Fall ist allerdings eine Neuausstellung zu empfehlen da in der Zwischenzeit könnten sich die Punktwerte geändert haben.

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10. Wie lange ist der Heil- und Kostenplan gültig ?

Ab Datum der Genehmigung durch die Krankenkasse ist der Plan noch 6 Monate gültig. Danach muss u.U. verlängert oder wieder ausgestellt werden.

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11. Ich muss zum Gutachter. Was bedeutet das für mich ?

In der Regel für Sie Zeitverlust und Verzögerung und für die Krankenkasse Mehrkosten. Die Krankenkasse schaltet die MDK (Medizinische Dienst
der Krankenversicherung) ein und diese stellt Ihre Planung für Zahnersatz zur Begutachtung an einer beratenden Zahnarzt der MDK. Dieser kann Sie wiederum zur Untersuchung in seiner Praxis bestellen. Dieser Termin müssen Sie unbedingt wahrnehmen. Der beratende Zahnarzt erstellt dann eine Empfehlung aufgrund dessen Ihre Krankenkasse den Heil-und Kostenplan bewilligt oder ablehnt.

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Stand: 21. November 2006